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Der Gynäkologe dient der Fortbildung des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und informiert Praktiker und Kliniker über gesicherte Erkenntnisse in den Bereichen Prophylaxe Diagnostik und Therapie. Auch die wichtigen Nachbargebiete Chirurgie Innere Medizin Onkologie Pädiatrie und Urologie werden praxisgerecht und umfassend für den Frauenarzt und den Geburtshelfer behandelt. Jedes Heft steht unter einem aktuellen Leitthema eines Teilbereiches der Gynäkologie der Geburtshilfe der gynäkologischen Endokrinologie der Reproduktionsmedizin der gynäkologischen Onkologie oder eines interdisziplinären Faches. Die Leitthemen werden von kompetenten Autoren dargestellt die nach Aufforderung von den Herausgebern den jeweiligen Stand der Wissenschaft in Übersichtsreferaten besprechen. Dies soll dem Leser ermöglichen sich schnell über die praktischen und klinischen Ergebnisse seines Faches zu informieren. Basierend auf der Weiterbildungsordnung des Fachgebietes enthält darüber hinaus jedes Heft einen Beitrag der Lerninhalte didaktisch aufgreift und dem Leser umfassend vermittelt. Zur Publikation eingereichte Manuskripte müssen bei Untersuchungen an Probanden oder Patienten die Erklärung enthalten daß das Versuchsprotokoll von einer Ethikkommission begutachtet wurde und somit den ethischen Standards der Deklaration von Helsinki 1964 in der jeweils gültigen Fassung (Pharm. Ind. Nr. 12/1990 sowie Bundesanzeiger Nr. 243 a vom 29. 12. 1989) entspricht. Gleichzeitig ist - gegebenenfalls - die Einwilligung des Patienten nach Aufklärung im Text des Manuskriptes zu fixieren. Hinweise die auf die Identität der Versuchsperson schließen lassen sind zu vermeiden. Tierversuchsprogramme müssen den Passus enthalten daß die "Principles of laboratory animal care" (NIH publication No. 86-23 revised 1985) eingehalten wurden soweit nicht zusätzlich besondere nationale Regelungen zu beachten sind (für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Tierschutzgesetz in aktueller Fassung). Die Schriftleitung behält sich deshalb das Recht vor Manuskripte abzulehnen die den o. g. Anforderungen nicht entsprechen. Der Autor haftet bei Verstoß gegen die o. g. Anforderungen oder bei falschen Angaben.