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RADIOLOGE

出版年份:1961 年文章数:119 投稿命中率: 开通期刊会员,数据随心看

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21.3 %
年文章数
119
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期刊简介
稿件收录要求
Der Radiologe dient der Information und Fortbildung auf dem Gebiet der gesamten Radiologie. Die Radiologie nimmt unter den klinischen Fachdisziplinen der Medizin eine zentrale und verbindende Stellung ein. Fortschritte in Technik und Forschung führen zu einer immer schnelleren Entwicklung der radiologischen Diagnostik und Therapie. Magnetresonanztomographie und Spektroskopie Computertomographie digitale Radiographie PACS und 3D-Visualisierung sowie Weiterentwicklungen in der sonographischen funktionellen und interventionellen Diagnostik und Therapie haben zu umwälzenden Veränderungen in Klinik und Praxis geführt. Ähnliche Fortschritte sind in der Radionukliddiagnostik in der modernen Strahlentherapie und in der Strahlenbiologie zu erwarten. Probleme des Strahlenschutzes und Kosten-/Nutzenanalyse finden immer stärkeres Interesse. In jedem Heft des Radiologen wird ein Thema des Faches behandelt so daß ein aktueller Überblick über den jeweiligen Wissensstand vermittelt wird. Die Aktualität der Zeitschrift ist durch kurzfristig zu veröffentlichende Beiträge unter den Rubriken "Freie Themen" sowie "Aktuelles aus der Forschung" gewährleistet. Interessengebiete: bildgebende Diagnostik wie Röntgendiagnostik Angiographie Computertomographie interventionelle Radiologie Magnetresonanztomographie und Spektroskopie sowie Ultraschall digitale Bildverarbeitung Radioonkologie Nuklearmedizin in Diagnostik und Therapie Biophysik sowie Strahlenbiologie und Strahlenschutz. Zur Publikation eingereichte Manuskripte müssen bei Untersuchungen an Probanden oder Patienten die Erklärung enthalten daß das Versuchsprotokoll von einer Ethikkommission begutachtet wurde und somit den ethischen Standards der Deklaration von Helsinki 1964 in der jeweils gültigen Fassung (Pharm. Ind. Nr. 12/1990 sowie Bundesanzeiger Nr. 243 a vom 29. 12. 1989) entspricht. Gleichzeitig ist die Einwilligung der Versuchsperson nach Aufklärung im Text des Manuskriptes zu fixieren. Hinweise die auf die Identität der Versuchsperson schließen lassen sind zu vermeiden. Tierversuchsprogramme müssen den Passus enthalten daß die "Principles of laboratory animal care" (NIH publication No. 86-23 revised 1985) eingehalten wurden soweit nicht zusätzlich besondere nationale Regelungen zu beachten sind (für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Tierschutzgesetz in aktueller Fassung). Die Herausgeber behalten sich deshalb das Recht vor Manuskripte abzulehnen die den o. g. Anforderungen nicht entsprechen. Der Autor haftet bei Verstoß gegen die o. g. Anforderungen oder bei falschen Angaben.