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Die Zeitschrift Der Unfallchirurg ist ein international angesehenes Publikationsorgan das sich allen Aspekten der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie widmet. Die Originalien ermöglichen die Präsentation relevanter klinischer Studien. Die Rubrik Kasuistik stellt interessante Fälle vor. Das Leitthema führt in jedem Heft in einem oder mehreren angeforderten Beiträgen in ein für den Unfallchirurgen wesentliches Thema seines klinischen Alltags ein und gibt einen Überblick über den State of the art''. Die Rubrik Weiterbildung bietet dem Assistenten auf dem klinischen Weg zum Facharzt didaktisch aufgearbeitetes Wissen. Die Rubrik orientiert sich an der Weiterbildungsordnung des Fachgebiets und bezieht die Interessen sowohl niedergelassener als auch klinisch tätiger Chirurgen ein. In den anderen Rubriken werden ausschließlich zu speziellen Themen erarbeitete Übersichten publiziert und spiegeln damit das multidisziplinäre Umfeld wider. Medizin aktuell informiert über Kongresse und für das Fach relevante Neuigkeiten. In Für Sie gelesen werden wichtige Arbeiten aus nationalen und internationalen Journals referiert und In der Diskussion stellt sich den Brennpunkten des Fachgebietes. Zur Publikation eingereichte Manuskripte müssen bei Untersuchungen an Probanden oder Patienten die Erklärung enthalten daß das Versuchsprotokoll von einer Ethikkommission begutachtet wurde und somit den ethischen Standards der Deklaration von Helsinki 1964 in der jeweils gültigen Fassung (Pharm. Ind. Nr. 12/1990 sowie Bundesanzeiger Nr. 243 a vom 29. 12. 1989) entspricht. Gleichzeitig ist die Einwilligung der Versuchsperson nach Aufklärung im Text des Manuskriptes zu fixieren. Hinweise die auf die Identität der Versuchsperson schließen lassen sind zu vermeiden. Tierversuchsprogramme müssen den Passus enthalten daß die Principles of laboratory animal care'' (NIH publication No. 86-23 revised 1985) eingehalten wurden soweit nicht zusätzlich besondere nationale Regelungen zu beachten sind (für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Tierschutzgesetz in aktueller Fassung). Die Herausgeber behalten sich deshalb das Recht vor Manuskripte abzulehnen die den o.g. Anforderungen nicht entsprechen. Der Autor haftet bei Verstoß gegen die o.g. Anforderungen oder bei falschen Angaben.