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Der Schmerz in seinem vielfältigen Bezug zum menschlichen Leben hat in den letzten Jahren eine Neubewertung erfahren besonders in der Medizin und Verhaltenswissenschaft. Er wird als Problem der Forschung und der praktischen Arbeit am Patienten von allen Gebieten der Medizin und von der Psychologie beansprucht. Und das macht seine Besonderheit aus er gehört zu allen diesen Gebieten er verbindet diese miteinander der Schmerz ist interdisziplinär! Auch Behandlungsansätze besonders bei Problempatienten mit chronischem Schmerz müssen interdisziplinär sein um aus dem therapeutischen Nihilismus der "Therapieresistenz" herauszuführen. Schmerzen haben auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung: Viele Einschränkungen der Arbeitsleistung und vorzeitige Berentungen sind allein auf chronische Schmerzen zurückzuführen. Der Schmerzforschung als Voraussetzung für eine Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten muß daher ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Die Zeitschrift wendet sich an Ärzte aller Fachgebiete einschließlich der Allgemeinmedizin an Psychologen sowie an Schmerzforscher. Die Zeitschrift sieht es als ihre Aufgabe an die Versorgung von Schmerzpatienten langfristig zu verbessern durch Erhöhung der Qualität des ärztlichen Tuns durch Forschung durch neue organisatorische Wege sowie durch gesundheitspolitische Veränderungen. Zur Publikation eingereichte Manuskripte müssen bei Untersuchungen an Probanden oder Patienten die Erklärung enthalten daß das Versuchsprotokoll von einer Ethikkommission begutachtet wurde und somit den ethischen Standards der Deklaration von Helsinki 1964 in der jeweils gültigen Fassung (Pharm. Ind. Nr. 12/1990 sowie Bundesanzeiger Nr. 243a vom 29.12.1989) entspricht. Gleichzeitig ist die Einwilligung der Versuchsperson nach Aufklärung im Text des Manuskripts zu fixieren. Hinweise die auf die Identität der Versuchsperson schließen lassen sind zu vermeiden. Tierversuchsprogramme müssen den Passus enthalten daß die "Principles of laboratory animal care" (NIH publication No. 86-23 revised 1985) eingehalten wurden soweit nicht zusätzlich besondere nationale Regelungen zu beachten sind (für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Tierschutzgesetz in aktueller Fassung). Die Schriftleiter behalten sich deshalb das Recht vor Manuskripte abzulehnen die den o.g. Anforderungen nicht entsprechen. Der Autor haftet bei Verstoß gegen die o.g. Anforderungen oder bei falschen Angaben.